Für den Verkauf von Rohmilch, die die EZG auf der Grundlage der Satzung und der Erzeugungs-, Qualitäts-, und Vermarktungsregeln von ihren Mitgliedern (Milchlieferanten) aufgekauft hat, gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Verkaufsverträgen zu Grunde liegen. Diese AGB wurden 2007 durch die Mitgliederversammlung erstmals beschlossen und 2014 neu gefasst.