Die Mitgliedschaft ist eine rechtliche Voraussetzung, damit der Verein für Sie tätig sein darf. Wir haben den Erwerb und die Kündigung der Mitgliedschaft in unserem Verein nach vielen negativen Erfahrungen der aus Genossenschaften ausgeschiedenen Landwirte deshalb einfach gestaltet. Es genügt, die nachfolgende Erklärung zu drucken, auszufüllen und uns zuzuleiten. Sie erhalten über die Geschäftsstelle nach Beschluss des Vorstandes eine Bestätigung über die Aufnahme und erkennen die Satzung und die Vermarktungsregeln an. Bestehende Milchlieferverträge werden von dieser Erklärung zunächst nicht berührt, sollten aber gekündigt sein bzw. eine Vollmacht zu deren Kündigung erteilt werden.